AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der Firma CAD / CAM Schinkowski GmbH

§ 1 Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt). Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Abweichende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Wenn Angebote ausdrücklich verbindlich sind und keine anderweitige Annahmefrist enthalten, behalten sie 30 Tage ihre Gültigkeit. Bestellungen oder Aufträge kann die Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH und Kunde ist der schriftlich geschlossene Vertrag, bei Vertragsabschluss durch Angebot und Annahme der Inhalt unseres Angebots oder unserer Annahmeerklärung einschließlich dieser AGB. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen sind rechtlich unverbindlich.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist, sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, oder wesentliche Vertragspflichten verletzt und nicht binnen 10 Tagen nach Zugang einer Mahnung abgestellt werden.

§ 3 Überlassene Unterlagen

Unsere Angebote, Aufträge und Anfragen, sowie die dazugehörigen Unterlagen einschließlich der darin enthaltenen technischen und kaufmännischen Informationen, dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 4 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit dem, in der Rechnung angegebenen Datum fällig.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

Lieferungen erfolgen ab Werk.

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich verbindlich vereinbart oder bestätigt worden sind.

Lieferverzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat oder auf Änderungswünschen des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch, wenn der Kunde seiner Verpflichtung, Daten in der vereinbarten Form zu liefern, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die gelieferten Daten mangelhaft sind und nachgearbeitet werden müssen.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher unverschuldeter Umstände z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen,
Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn die Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert ist.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§ 8 Gewährleistung, Sachmängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

Mängelrügen wegen offensichtlicher und bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbarer Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir von Gewährleistungspflichten frei. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.

Garantien werden von der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH für die Beschaffenheit ihrer Produkte grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn diese sind ausdrücklich in Form eines schriftlichen Garantievertrages übernommen worden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. CAD / CAM Schinkowski GmbH und dem Kunden ist, soweit zulässig, Aschaffenburg.

Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts.

Sollten einzelne Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

Kleinheubach, den 10.11.2020